Inzwischen kann man in den meisten Cafés seinen eigenen Kaffeebecher mitbringen und nachfüllen lassen. In vielen Restaurants ist es ebenfalls möglich, Essen in die eigenen mitgebrachten Behälter abfüllen zu lassen. Beim Käsehändler Volker D. auf dem Offenbacher Wochenmarkt funktioniert das jedoch nicht.
Obwohl Kunden eigene Frischhaltedosen mitbringen, um Käse, Wurst oder Fleisch ohne zusätzliche Verpackung zu kaufen, muss der Händler diese Wünsche ablehnen – und wird dafür auch noch kritisiert. „Ich kann die Kunden doch verstehen, aber mittlerweile wird man ja richtig angegangen, wenn man sich weigert“, sagte der Händler der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA)“.
Dies sei jedoch nicht „auf seinem Mist gewachsen“, man müsse sich aber an die Vorschriften halten. „Würde ein Händler die mitgebrachte Mehrwegverpackung eines Kunden akzeptieren, würde er gegen die Wochenmarktverordnung verstoßen“, bestätigte eine Sprecherin der Stadt gegenüber der HNA.
Das Verbot beruht auf einer lokalen Sonderregelung der Stadt Offenbach. Die Offenbacher Wochenmarktordnung schreibt vor, dass Lebensmittel grundsätzlich nur in neuem Verpackungsmaterial ausgegeben werden dürfen. Wer Kundenbehälter akzeptiert, riskiert ein Bußgeld.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die gesetzliche Mehrwegangebotspflicht gemäß den §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes. Diese regelt die Abgabe von Speisen und Getränken wie folgt:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das mitgebrachte Gefäß sauber, keimfrei und für Lebensmittel geeignet ist. Der Gastronomiebetrieb trägt die Haftung für die Lebensmittelsicherheit nur bis zum Abfüllzeitpunkt. Ist ein mitgebrachter Becher oder Behälter offensichtlich verschmutzt oder ungeeignet, muss und sollte der Betrieb die Befüllung aus Hygienegründen verweigern, so der Lebensmittelverband Deutschland.
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„Würde gegen Wochenmarktverordnung verstoßen“: Händler darf keinen Käse in Frischhalteboxen füllen
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FOCUS
· Jenny-Natalie Schuckardt