Seine Versorgungsbezüge betrugen 1996 gut 100.000 Mark brutto. Trotzdem fühlte sich ein Pensionär ungerecht behandelt: Denn seine Pension wurde damals – nach Abzug eines geringen Freibetrags – voll besteuert. Gesetzliche Renten waren dagegen nur zu einem Teil einkommensteuerpflichtig.
Der Beamte im Ruhestand legte deshalb gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch ein. Dass Alterseinkünfte von Pensionären und Rentnern steuerlich unterschiedlich behandelt wurden, verstoße gegen das Gleichheitsgebot, argumentierte er. So sah es 2002 schließlich auch das Bundesverfassungsgericht. Allerdings erreichte der Kläger nicht, was er sich wohl erhofft hatte.
Eine „rückwirkende Besserstellung der Ruhestandsbeamten“ schlossen die Richterinnen und Richter nämlich aus. Stattdessen wird seit 2005 nun auch die gesetzliche Rente immer stärker nachgelagert besteuert, also im Ruhestand. Ob die zunehmende Besteuerung der Renten zumindest den Staatshaushalt entlaste, wollte ein Leser wissen.
Grundsätzlich gilt: Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem eine Beschäftigte in die Rente wechselt. Je später der Rentenbeginn, desto höher der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Auch allgemeine Rentenerhöhungen lassen den einkommensteuerpflichtigen Anteil steigen. Denn die Erhöhungen sind komplett steuerpflichtig.
Seit 2015 hat der durchschnittliche Besteuerungsanteil um gut 16 Prozentpunkte zugenommen. Im vergangenen Jahr waren laut Statistischem Bundesamt 72 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig. Die Angleichung erfolgt schrittweise über mehr als 50 Jahre. Erst ab dem Jahr 2058 werden neue gesetzliche Renten voll besteuert werden.
Viele Rentenzahlungen bleiben trotzdem steuerfrei, weil bei Ruheständlern der steuerpflichtige Teil ihrer Renten unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags liegt – und sie keine weiteren Einkünfte haben. Die aktuellen Daten stammen aus dem Jahr 2022, aufgrund langer Fristen zur Steuerveranlagung.
Damals zahlten etwa 42 Prozent der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer, das waren 9,3 von insgesamt 22 Millionen Personen, die eine Rente bezogen. Das waren 442.000 mehr Rentenempfänger als im Jahr zuvor.
Aus den Zahlen geht allerdings nicht hervor, inwieweit die Einkommensteuerzahlungen auf gesetzliche Renten zurückgehen – oder ob sie mit weiteren besteuerten Einkünften wie Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Gehalt oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit zusammenhängen.
„Die Rentensteuer ist eine Respektlos-Steuer.“ Diese Position vertritt Sahra Wagenknecht, ehemalige Linken-Politikerin und Gründerin des BSW. „Das Finanzamt darf nicht länger die gesetzliche Rente schreddern“, forderte sie schon im vergangenen Jahr. Eine Frage der damaligen Abgeordneten an die Bundesregierung hatte gezeigt, dass zum Juli 2025 voraussichtlich 73.000 Rentnerinnen und Rentner zusätzlich steuerpflichtig werden würden. Für Wagenknecht eine Frage der (Un-)Gerechtigkeit.
Diese Zahl ergibt sich mit der Annahme, alle anderen Bedingungen blieben gleich, es läge also nur an der Rentenanpassung, dass die Rentner fortan Steuern zahlen müssen, erklärt Andreas Irion, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater. Insgesamt sei die Gesamtzahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften zuletzt sogar um etwa eine Million Menschen gestiegen.
„Das könnte allerdings auch an gestiegenen Renten und Vermögen von Neu-Rentnern verglichen mit den Versterbenden liegen“, gibt Irion zu bedenken. Viele der Anfang- bis Mitte-60-Jährigen Babyboomer hätten geerbt und seien relativ wohlhabend. „Die Frage ist, ob dieser Effekt nicht der größere ist“, sagt er.
Außerdem erhöhte sich seit 2021 auch der Grundfreibetrag von 9744 auf derzeit 12.348 Euro im Jahr. „Wenn die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steigen, sinkt der Anteil der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner“, sagt Irion. Mit der neuen Aktivrente bleiben zudem nun 2000 Euro für Ruheständler mit sozialversicherungspflichtigem Job steuerfrei. Das sollte man in die Betrachtung einbeziehen.
Aber um welche Summen geht es überhaupt? Laut einer Simulation des Bundesfinanzministeriums (BMF) zahlten Steuerpflichtige mit Renteneinkünften 2021 gut 51 Milliarden Euro an Einkommensteuer. Für 2025 erwartete das BMF für diese Gruppe Einkommensteuerbelastungen in Höhe von knapp 63 Milliarden Euro. Anders ausgedrückt: Die Einnahmen des Staates lagen dank Steuerpflichtiger mit Renteneinkünften zuletzt um fast ein Viertel höher als fünf Jahre zuvor.
Dabei muss man allerdings bedenken: 2026 sieht der Bundeshaushalt Ausgaben von 524,5 Milliarden, 2027 von gut 555 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll nächstes Jahr noch einmal um fast 21 Milliarden auf knapp 119 Milliarden Euro steigen. Ein paar Milliarden Euro mehr an Einkommensteuer von Rentnern Jahr für Jahr fallen nur etwas ins Gewicht.
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