Es begann als gedeihliche Geschäftsbeziehung und endete mit einer langen Fehde vor mehreren Gerichten. Neun Jahre lang stritt man sich, überzog sich mit Vorwürfen, über mehrere Instanzen hinweg. Die Beteiligten: zwei Hersteller von Brustimplantaten für Schönheitsoperationen, einer aus Brasilien und einer aus Deutschland.
In den 1990er-Jahren begann die Zusammenarbeit der beiden Firmen. Sie belieferten Chirurgen, Privatkliniken und Krankenhäuser mit Implantaten. Die Kooperation entwickelte sich über die Jahre zu einem prächtigen Geschäft mit hohen Gewinnmargen. Der Markt für Schönheitsoperationen boomt bis heute.
Die Partnerschaft endete 2008, später begann zwischen den beiden ein jahrelanger Rechtstreit um die Patente vor mehreren Gerichten und bis in die letzte Instanz.
Ein Urteil mit Leuchtturmcharakter
Schließlich erließ das Landgericht München im April eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Patentstreits, mit der das Gericht dem Geschäftsführer der einen Partei persönlich Gefängnishaft androhte.
Das Urteil schlägt Wellen. „Die schnelle Androhung von Haft für einen Geschäftsführer kann Leuchtturmcharakter für andere Streitigkeiten zwischen Unternehmen vor den Zivilgerichten haben“, so Gisbert Hohagen, Patentrechtsanwalt bei TaylorWessing.
Warum hatte der Produzent sein Produkt nicht gleich sofort selbst zum Patent angemeldet? Und so die Auseinandersetzungen vermieden? „Vermutlich um Betriebsgeheimnisse über die Produktion geheim zu halten und diese nicht bei der Veröffentlichung der Patentanmeldung mit aller Welt zu teilen“, glaubt Julia Schönbohm, Patentrechtsanwältin bei Linklaters. Nach 18 Monaten werden Patente veröffentlicht.
Welche Anwälte wie Hohagen oder Schönbohm für komplexe Patentstreitigkeiten hohes Renommee in ihrer Branche genießen, zeigt das WirtschaftsWoche-Ranking. Ihnen geht die Arbeit auch nach einem Urteil oder einem Verkaufsverbot in der Regel nicht aus. Juristin Schönbohm etwa rät unterlegenen Unternehmen meist, über die fällige Schadenersatzzahlung einen Vergleich zu schließen. Die Ermittlung des Schadens könne „ganze Abteilungen wochenlang lahmlegen“, sei „extrem zeitaufwendig und nervig“. Deutsche Gerichte geben dafür drei bis vier Wochen Zeit. Liegen die Unterlagen dann nicht oder unvollständig auf dem Tisch, beantragt der Patentinhaber Ordnungsgeld.
Umfangreiche Dokumentation
Belastend für Unternehmen ist, dass währenddessen das Tagesgeschäft oft unerledigt bleibt. „Die umfangreichen Auskunfts- und Rechnungslegungsverpflichtungen des deutschen und europäischen Rechts lösen gerade bei ausländischen Beklagten und deren Mutterhäusern oft Irritationen aus“, sagt Andreas von Falck, Patentrechtsanwalt bei Hogan Lovells. Die Firma muss detailliert Auskunft erteilen, alte Verkaufsvorgänge ausfindig machen, Kostenberechnungen nachvollziehen, alle Belege wie alte Lieferscheine, Werbeunterlagen oder Rechnungen und vieles mehr zusammensuchen, was oft nicht digital leicht abrufbar ist.
Schwierig wird es insbesondere, wenn in der Zwischenzeit einst zuständige Mitarbeiter nicht mehr im Unternehmen sind oder ordnungswütige Assistentinnen Vorgänge gelöscht haben. In einem Fall blieb einer Firma nichts anderes übrig, als einem Ex-Mitarbeiter in Rente einen Beratervertrag zu geben, damit er ihnen half.
Weh tut auch, wenn bei der Schadensermittlung Geschäftsgeheimnisse in die Hände des Wettbewerbers gelangen, sagt von Falck. Wenn der Unterlegene seine Kunden offenbaren muss – und der Gewinner an sie herantritt.Folgend finden Sie alle ausgezeichneten Anwälte und Kanzleien