Moskau hat für die Duma-Wahl ein aufwendiges Videoüberwachungssystem eingerichtet – doch ausgerechnet in den besetzten ukrainischen Gebieten wird es nicht eingesetzt.
Zwei Kameras pro Wahllokal, Livestream ins Internet, mindestens ein Jahr Speicherung, Zugang für Parteien, Kandidaten und Bürgerrechtsbeauftragte: So sieht das Videoüberwachungssystem aus, das die Zentrale Wahlkommission Russlands (ZWK) am 15. April 2026 per Beschluss für die Duma-Wahl am 20. September 2026 verabschiedet hat.
Es klingt nach Transparenz. Doch ein zweiter Beschluss, verabschiedet zwei Monate später, hebelt dieses System für genau jene Gebiete aus, in denen unabhängige Kontrolle objektiv am dringendsten wäre: die besetzten ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson.
Der April-Beschluss der ZWK schreibt vor, dass in jedem Wahllokal zwei Videokameras installiert werden müssen, die kontinuierlich aufzeichnen – von der Öffnung des Lokals bis zur Unterzeichnung der Ergebnisprotokolle. Die Aufnahmen werden in Echtzeit auf ein gesichertes Serviceportal übertragen.
Das System erfasst nicht nur die Stimmabgabe selbst, sondern auch die Auszählung, die Versiegelung der Stimmzettel und die Unterzeichnung der Protokolle. Unterbrechungen der Übertragung werden automatisch protokolliert. Wer Unregelmäßigkeiten vermutet, kann per Antrag Zugang zu den Aufnahmen beantragen.
Ausdrücklich ausgenommen von diesem System sind laut Beschluss: Militäreinheiten, Krankenhäuser, Haftanstalten, Schiffe, Polarstationen – und Wahllokale außerhalb Russlands.
Genau hier setzt der Sonderbeschluss vom 24. Juni 2026 an. Er regelt die "Besonderheiten" der Wahl in Gebieten, in denen Russland das Kriegsrecht ausgerufen hat – also in den vier besetzten ukrainischen Regionen sowie in allen Wahllokalen innerhalb von Militäreinheiten. Laut der Klausel 4.4 werden Videoüberwachungs- und Aufzeichnungsgeräte in Wahllokalen und Kommissionsräumen dieser Gebiete nicht eingesetzt.
Filmen dürfen dort ausschließlich akkreditierte Journalisten – aber nur mit vorheriger Einwilligung aller anwesenden Personen. Wer akkreditiert wird und wer nicht, entscheidet die regionale Wahlkommission selbst. Ablehnungsgründe und Widerrufsmöglichkeiten legt sie ebenfalls eigenständig fest.
Das Ergebnis: In den Gebieten, in denen Russland seine Herrschaft durch eine Wahl legitimieren will, gibt es keine unabhängige Bildaufzeichnung – und keinen gesicherten Zugang für externe Beobachter.
Die fehlenden Kameras sind nicht die einzige Transparenzlücke. Der Sonderbeschluss enthält eine Reihe weiterer Ausnahmen, die in ihrer Kombination eine unabhängige Überprüfung der Wahl strukturell erschweren.
So gilt in den besetzten Gebieten nicht die reguläre Pflicht zur Veröffentlichung von Wahllokaladressen. Auch Informationen über die Mitglieder der Wahlkommissionen werden nicht veröffentlicht. Wer also wissen will, wo gewählt wird und wer die Abstimmung leitet, hat keinen offiziellen Weg, das herauszufinden.
Hinzu kommt: Ein erheblicher Teil der Abstimmung findet gar nicht in festen Wahllokalen statt. Die ZWK hat für die besetzten Gebiete vier Formen der Frühwahl genehmigt – darunter Abstimmungen in Wohngebieten, an mobilen Standorten und in schwer zugänglichen Ortschaften. Mobile Wahlurnen kommen bis zu 20 Tage vor dem offiziellen Wahltag zum Einsatz. Wo und wann diese Abstimmungen stattfinden, darf laut Beschluss weder in den Medien noch anderswo online veröffentlicht werden.
Besonders weitreichend sind die Regelungen für Wahllokale in Militäreinheiten – die durch eine Änderung vom 31. August 2026 ausdrücklich in den Geltungsbereich des Sonderbeschlusses aufgenommen wurden.
Dort bildet nicht eine unabhängige Behörde die Wahlkommission, sondern der Kommandeur der jeweiligen Einheit. Er entscheidet auch darüber, ob akkreditierte Journalisten Zugang zum Wahllokal und zum Auszählungsraum erhalten. Nach Abschluss der Abstimmung werden die Wählerlisten an den Kommandeur übergeben – jene Dokumente also, die belegen, wer abgestimmt hat. In dieser Hierarchie sind die Wähler zugleich Untergebene.
Auch die Frage, wer überhaupt als Wähler gilt, bleibt in den besetzten Gebieten unbeantwortet. Russland hat für die besetzte Donezk-Region drei Wahlkreise gebildet – deren Grenzen sich jedoch am gesamten Donezk-Oblast orientieren, also auch Gebiete wie Kramatorsk und Slowjansk einschließen, die unter ukrainischer Kontrolle stehen. Wer in diesen Gebieten als russischer Wähler registriert ist, ist unklar.
Stand 1. Januar 2026 zählte Russland 1.631.962 registrierte Wähler in der selbsternannten "Volksrepublik Donezk". Gedruckt wurden 1.656.420 Stimmzettel – exakt 1,5 Prozent mehr, das gesetzlich erlaubte Maximum. Am 31. August erhöhte die ZWK die Gesamtzahl der Stimmzettel für alle vier besetzten Regionen um weitere 450.000, ohne eine Aufschlüsselung nach Gebieten zu veröffentlichen.
Zusätzlich können Wähler laut Sonderbeschluss noch am Wahltag selbst per mündlichem Antrag in die Wählerlisten aufgenommen werden. Abgestimmt werden darf auch mit ukrainischem Pass, wie der Leiter der Besatzungswahlkommission, Wladimir Wysozki, am 8. September ankündigte. Wie dabei die russische Staatsbürgerschaft geprüft wird, blieb offen.
Der Kreml hat für die besetzten Gebiete ein Wahlsystem geschaffen, in dem Wahllokaladressen geheim bleiben, Kommissionen anonym agieren, Kameras fehlen, Journalisten nur eingeschränkt Zugang haben, mobile Urnen wochenlang unkontrolliert unterwegs sind und Militärkommandeure zentrale Kontrollfunktionen übernehmen.
Um konkrete Fälschungen nachzuweisen, bräuchte man Wählerlisten, Stimmzettelprotokolle und Aufzeichnungen – Dokumente, deren Zugang das System systematisch verwehrt.
Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Frage der Legitimität dieser Wahl bereits entschieden. Die Donezk-Region ist ukrainisches Staatsgebiet; Russlands Annexionsanspruch wird von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt. Der beigeordnete UN-Sekretär Miroslav Jenča erklärte bereits 2023 im UN-Sicherheitsrat, dass russische Wahlen in besetzten ukrainischen Gebieten keine Rechtsgrundlage hätten. Eine Besatzungsmacht sei verpflichtet, die Gesetze des besetzten Gebiets zu respektieren.
Die ukrainische Zentrale Wahlkommission erklärte am 13. August 2026 die Vorbereitung und Durchführung der russischen Duma-Wahl in den besetzten Gebieten für illegitim – und bezeichnete sie als Instrument zur Festigung russischer Herrschaft. Die UN-Menschenrechtsmission dokumentierte im März 2026 systematischen Zwang zur Annahme russischer Staatsbürgerschaft sowie weitreichende Einschränkungen von Grundfreiheiten in den besetzten Gebieten.
Allgemein
Kreml überwacht Duma-Wahl mit Kameras – außer in ukrainischen Gebieten
Source
T-Online Nachrichten
· Julian Seiferth